LIMOX GmbH
Oderweg 6
D-34277 Kassel-Fuldabrück
Fax: +49 (0)561/ 84099 101
E-Mail: office(at)limox.de

Geschäftsführer: Stephan Anthonee, André Günther
Registergericht: Kassel Spohrstraße – Spohrstraße 7 – 34117 Kassel

Registergericht Kassel HRB14604
UST-IdNr. DE814912745
Steuer-Nr:  026 238 25463

1. Allgemeines 
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Lieferungen sowie Dienst- und Agenturleistungen der LIMOX GmbH (im folgenden LIMOX genannt). Sie gelten für sämtliche, auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen LIMOX und dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LIMOX gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LIMOX hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LIMOX gelten auch dann, wenn LIMOX in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltslos durchführt bzw. das Werk vorbehaltslos erstellt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen LIMOX und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Angebote / Angebotsunterlagen 
(1) Alle von LIMOX unterbreiteten Angebote sind freibleibend.
(2) Werden von LIMOX im Rahmen eines Angebotes dem Kunden Unterlagen zur Verfügung gestellt (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen und/oder Kalkulationen) so verbleiben diese im ausschließlichen Eigentum von LIMOX. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Angebotsunterlagen verbleiben bei LIMOX.
(3) Angebotsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von LIMOX weitergegeben werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen 
(1) Alle Preise gelten stets ab Kassel-Fuldabrück. Fracht, Verpackung, Porto und sonstige Versandspesen sowie Versicherung und Zoll werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis eingeschlossen. Sie wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden Höhe auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind die Forderungen von LIMOX mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch LIMOX bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(3) Der Kunde hat generell eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Auftragswertes, deren genaue Höhe im Einzelfall von LIMOX festgelegt wird, an LIMOX zu leisten.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LIMOX anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Als unser Zahlungsziel gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort rein netto – gerechnet ab Erhalt der Ware oder – sofern wir die Rechnung erst später erhalten – ab Erhalt der Rechnung.

4. Eigentumsvorbehalt 
(1) LIMOX behält sich bezüglich aller Gegenstände, Unterlagen und auch Software, die von ihr an den Kunden geliefert oder diesem zur Verfügung gestellt werden, sämtliche Eigentums- und Urheberrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen LIMOX und dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen vor.
(2) Der Kunde darf Sachen und Rechte, die im Eigentum von LIMOX stehen, weder weiterveräußern, noch verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Zugriffe Dritter auf im Eigentum von LIMOX stehende Gegenstände und Rechte, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen, sind LIMOX unverzüglich zu melden. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, LIMOX die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den LIMOX entstandenen Ausfall. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt LIMOX vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der dem Kunden überlassenen Gegenstände, Unterlagen und Software zu verlangen.

5. Geheimhaltung 
Alle Gegenstände, Unterlagen und auch Software, die von LIMOX an den Kunden geliefert oder diesem zur Verfügung gestellt werden, sind bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen LIMOX und dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von LIMOX weitergegeben werden.

6. Nutzungsrechte 
Die Übertragung von Nutzungsrechten an von oder im Auftrag von LIMOX erstellten Werken erfolgt generell nur durch gesonderte Vereinbarung. Maßgeblich sind allein die Regelungen des Hauptvertrages. Auch im Falle vertraglicher, ausschließlicher Rechteeinräumung bedarf die Erteilung von Lizenzen an Dritte der gesonderten einzelvertraglichen Zustimmung seitens LIMOX. Nutzungsrechte an Lichtbildern werden dem Kunden ausschließlich zeitlich auf die Dauer eines Jahres und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt übertragen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist.

7. Abnahme von Überstücken 
LIMOX ist branchenüblich verpflichtet, im Rahmen der Beauftragung Dritter zur Erstellung von Druckerzeugnissen sog. Überstücke bis zu einer Höhe von 20 % des eigentlichen Auftrages abzunehmen und zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, diese Überstücke ebenfalls bis zu einer Höhe von 20 % des eigentlichen Auftrages abzunehmen und LIMOX zu vergüten. Nicht akzeptierte Überstücke sind LIMOX in einem Zustand zurückzugeben, der demjenigen zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung durch LIMOX an den Kunden entspricht.

8. Mängelhaftung und Schadensersatz 
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen eine ordnungsgemäße Ausübung der ihm gemäß § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten voraus.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
(3) Soweit der Mangel des Werkes darauf beruht, dass der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht, fehlerhaft, unvollständig oder verspätet erbracht hat, steht ihm ein Gewährleistungsanspruch gegen LIMOX nicht zu. Dies gilt insbesondere für falsche, fehlende, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden.
(4) Soweit ein Mangel des Werkes vorliegt, ist LIMOX nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Erstellung und Lieferung eines neuen, man-
gelfreien Werkes berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist LIMOX verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(6) LIMOX haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit LIMOX keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) LIMOX haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
(8) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von LIMOX auch im Rahmen von § 8 Abs. 5 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Gesamthaftung 
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach Maßgabe des §823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber LIMOX ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- und Ersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LIMOX.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden 
Der Kunde hat die Leistungen von LIMOX unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden und das Ergebnis dieser Überprüfung LIMOX vor der Verbreitung der Leistung von LIMOX gegenüber Dritten mitzuteilen. LIMOX verpflichtet sich ihrerseits, den Kunden auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung oder Erbringung der Leistung bekannt werden.
In keinem Fall haftet LIMOX wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. LIMOX haftet auch nicht für die Patent-, Urheber oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Hauptvertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen.
Der Kunde kann LIMOX mit einer Überprüfung auf Kollision mit Rechten Dritter beauftragen. LIMOX wird in diesem Fall eine Überprüfung durch ihre Anwälte veranlassen. Die Kosten dieser Überprüfung werden grundsätzlich dem Kunden gegenüber gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu bezahlen.

11. Haftung des Kunden und Freistellung 
(1) Der Kunde haftet für alle Verletzungen von Kennzeichen- oder anderen gewerblichen Schutzrechten Dritter, die durch seine Anweisungen oder Vorgaben verursacht wurden. Der Kunde stellt LIMOX insoweit von allen eigenen sowie von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Kennzeichen- oder sonstigen Schutzrechten frei und übernimmt alle Kosten und ersetzt alle Schäden, die bei LIMOX insoweit entstehen.
(2) Der Kunde haftet LIMOX weiter für alle Schäden, die auf fehlende, falsche, unvollständige oder verspätete Angaben oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass der Kunde Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge, die ihm von LIMOX vorgelegt werden, nicht unverzüglich kontrolliert, genehmigt oder korrigiert.

12. Konkurrenzausschluss
LIMOX akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte, Hersteller oder Dienstleister tätig zu werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen LIMOX und dem Kunden existiert.

13. Datenschutz / Datensicherung
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von LIMOX sichergestellt. Kundendaten, insbesondere Feindaten von Abbildungen, Sounddaten, Fotografien oder Software werden von LIMOX für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten, beginnend mit der Erbringung der in dem Hauptvertrag vereinbarten Leistungen durch LIMOX, aufbewahrt und danach unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vernichtet bzw. dem Kunden auf dessen Verlangen hin ausgehändigt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel, soweit dieser gesetzlich zulässig ist.

15. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16. Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
(3) Diese Salvatorische Klausel gilt auch für den Hauptvertrag, sofern dort keine abweichende Regelung enthalten ist.